Reverse-Charge-Verfahren: Schutzmechanismus gegen Umsatzsteuerbetrug
1. Was bedeutet Reverse-Charge-Verfahren? Das Reverse-Charge-Verfahren, auch bekannt als „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“, ist eine spezielle Regelung im Umsatzsteuerrecht. Es besagt, dass nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Ziel dieser Regelung ist es, die Gefahr von Umsatzsteuerbetrug zu minimieren, indem die Möglichkeit entfällt, vereinnahmte Steuerbeträge nicht an das Finanzamt
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1. Was gilt bei der Schenkungssteuer auf Immobilien? Auch Geschenke sind nicht immer umsonst: Als Schenkung zählt im deutschen Steuerrecht eine freiwillige Zuwendung zu Lebzeiten, für die die schenkende Person im Gegenzug keine Gegenleistung erwartet. Als Zuwendung zählen z. B. Gegenstände, Geld oder eben Immobilien. Falls die Schenkung der Immobilie über einen gewissen Freibetrag geht,
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