Reverse-Charge-Verfahren: Schutzmechanismus gegen Umsatzsteuerbetrug
1. Was bedeutet Reverse-Charge-Verfahren? Das Reverse-Charge-Verfahren, auch bekannt als „Umkehr der Steuerschuldnerschaft“, ist eine spezielle Regelung im Umsatzsteuerrecht. Es besagt, dass nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Ziel dieser Regelung ist es, die Gefahr von Umsatzsteuerbetrug zu minimieren, indem die Möglichkeit entfällt, vereinnahmte Steuerbeträge nicht an das Finanzamt
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